Allgemeine
Geschäftsbedingungen.
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen EVENTime (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen sowie über die Vermietung von Eventausstattung und die Vermittlung von Eventlocations.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Vertragsschluss und Angebote
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Durchführung der bestellten Leistung zustande. Auch eine Bestätigung per E-Mail gilt als schriftliche Bestätigung.
(3) Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
§3 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot und der Auftragsbestätigung. Mündliche Zusagen werden nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Drittunternehmen einzusetzen (z. B. Caterer, Floristen, Künstler, Technik-Dienstleister, Servicekräfte).
(3) Geringfügige, dem Auftraggeber zumutbare Änderungen der vereinbarten Leistung bleiben vorbehalten, insbesondere wenn diese aus organisatorischen oder qualitativen Gründen erforderlich sind.
§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2) Erforderliche behördliche Genehmigungen, insbesondere GEMA-Anmeldungen, sind — soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart — vom Auftraggeber einzuholen.
(3) Bei vom Auftraggeber gestellten Räumlichkeiten sichert dieser die Verkehrssicherheit und die Einhaltung der baurechtlichen und brandschutzrechtlichen Vorschriften zu.
§5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Auftragswertes innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage vor Veranstaltungstermin zu zahlen.
(3) Verbrauchsabhängige oder nachträglich angefallene Leistungen werden separat in Rechnung gestellt. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern.
§6 Stornierung durch den Auftraggeber
(1) Stornierungen durch den Auftraggeber bedürfen der Schriftform.
(2) Bei Stornierung der Veranstaltung werden folgende Stornogebühren fällig:
- Bis 90 Tage vor Veranstaltung: 10 % des Auftragswertes
- 89 bis 60 Tage vor Veranstaltung: 30 % des Auftragswertes
- 59 bis 30 Tage vor Veranstaltung: 60 % des Auftragswertes
- 29 bis 14 Tage vor Veranstaltung: 80 % des Auftragswertes
- Ab 13 Tage vor Veranstaltung: 100 % des Auftragswertes
(3) Bereits angefallene Aufwendungen — insbesondere unwiderrufliche Buchungen bei Drittanbietern — werden in jedem Fall in Rechnung gestellt, auch wenn die Stornogebühr darunter liegt.
(4) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§7 Verleih von Eventausstattung
(1) Mietgegenstände sind sorgsam zu behandeln. Der Auftraggeber haftet für während der Mietdauer entstandene Schäden — ausgenommen normale Abnutzung — sowie für Verlust.
(2) Lieferung und Abholung erfolgen zu den vereinbarten Terminen. Kann eine vereinbarte Lieferung oder Abholung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, wird der entstandene Mehraufwand gesondert berechnet.
(3) Bei Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände ist der Wiederbeschaffungswert zu erstatten.
§8 Vermittlung von Eventlocations
(1) Bei der Vermittlung von Eventlocations tritt der Auftragnehmer ausschließlich als Vermittler auf. Der Mietvertrag über die Location kommt direkt zwischen Auftraggeber und Location-Betreiber zustande.
(2) Für Mängel oder Leistungsstörungen seitens des Location-Betreibers haftet der Auftragnehmer nicht. Ansprüche sind direkt gegenüber dem Location-Betreiber geltend zu machen.
§9 Höhere Gewalt
(1) Bei Ereignissen höherer Gewalt — insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördlich angeordnete Veranstaltungsverbote, Krieg oder Streik — sind beide Vertragsparteien für die Dauer der Behinderung von der Leistungspflicht befreit.
(2) Bereits angefallene und nicht stornierbare Aufwendungen des Auftragnehmers (z. B. Buchungen bei Drittanbietern) sind vom Auftraggeber zu erstatten.
(3) Beide Parteien werden sich nach besten Kräften bemühen, einen Ersatztermin oder eine angepasste Durchführung zu finden.
§10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für Wertgegenstände des Auftraggebers oder seiner Gäste, die nicht ausdrücklich in die Obhut des Auftragnehmers gegeben wurden, wird keine Haftung übernommen.
§11 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zwecke der Vertragsdurchführung gemäß den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.
§12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und — soweit gesetzlich zulässig — ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: 24.05.2026